Belastete Transporteinheiten sind so lange zu lüften, bis die gemessenen Konzentrationen unter den Beurteilungsmaßstäben nach Tabelle 1 in Anlage 4 liegen. Sofern die Lüftung auf Grund der Art der Ware und der Verpackung nicht zur Absenkung der Schadstoffkonzentration unterhalb der entsprechenden Beurteilungsmaßstäbe führt.
Muss die betreffende Transporteinheit unter geeignetem Atemschutz (Vollmaske mit Filtervorsatz AB) entladen werden. Dementsprechend muss die Ware in geöffneter Verpackung in geeigneten und gegen unbefugtes Betreten gesicherten Hallen so lange mit Ventilatoren weiter Zwangs-belüftet werden, bis die Beurteilungsmaßstäbe nach Tabelle 1 in Anlage 4 unterschritten sind.
Einige Begasungsmittel beziehungsweise Schadstoffe sind geruchslos oder werden von anderen Gerüchen überdeckt. Trotzdem gilt für viele Container keine besondere Kennzeichnungspflicht. Um Ihre Mitarbeiter zu schützen, führen wir die gesetzlich vorgeschriebene Freimessung nach TRGS 512 für Sie durch.
Es ist ohne Messungen kaum vorhersagbar, ob gasförmige Chemikalienrückstände in den Containern vorhanden sind. Da dies von vielen Faktoren, wie den verwendeten Industriechemikalien, den eingesetzten Begasungsmitteln, dem Begasungsverfahren, der Containerdichtigkeit, dem Frachtgut und der verwendeten Verpackung, abhängt.
Wir können gasförmige Rückstände mit unseren Messverfahren und Messgeräten ermitteln und Container aktiv belüften, wenn die zulässigen Grenzwerte überstiegen wurden. Dabei wird auch in den Transportgütern, Waren oder Verpackungen gemessen. Die Lüftung von Containern und deren Dekontamination durch einfaches Öffnen der Containertüren kann Tage dauern oder überhaupt nicht zum Erfolg führen. Von uns werden deshalb auch Zwangsbelüftungen mit oder ohne Filterung als wirtschaftliche Alternative angeboten. Nicht selten lassen sich Containerwaren mit hartnäckig festsitzenden Gasresten oder Lösungsmitteldämpfen trotz einer aktiven oder forcierten Zwangsbelüftung des Containers nicht unter die Freigabegrenzwerte beseitigen.
In diesen Fällen entladen unsere geschulten und zertifizierten Techniker den Container vollständig unter Atemschutz. Führen danach in geeigneten und gegen Diebstahl gesicherte Lagerhallen so lange eine Zwangsbelüftung mit messtechnischer Überwachung durch, bis das Ladegut verkehrsfähig ist und eine Freigabe nach TRGS 512 möglich wird. Erforderlichenfalls müssen sämtliche Verpackungen von uns geöffnet werden, damit die vorhandenen Schadstoffe vollständig ausgasen können. Schließlich beladen wir die Container wieder zum Weitertransport. Wir organisieren für Sie den gesamten Ablauf!
Unsere Leistungen: