Schädlingsmonitoring (IPM) im Lebensmittelbereich

Schädlingsmonitoring für Lebensmittelunternehmer und deren Verantwortliche stellen sich in Bezug auf Schädlingsbekämpfung bisweilen zunächst einige grundsätzliche Fragen. Über die Tatsache, dass Schädlingsbefall im Lebensmittelbereich nicht zu tolerieren ist, besteht ja grundsätzlich noch Einigkeit. Doch wer es genauer wissen will, stellt darüber hinaus häufig noch weitere Grundsatzfrage: Wo steht überhaupt, dass der Lebensmittelunternehmer hier in der Pflicht ist: Was gehört zu diesen Pflichten? Ist diesen mit regelmäßigen Sichtkontrollen nach Schädlingsbefall Genüge getan? Was genau ist notwendig und geordert?

Wenn Schädlinge den Erfolg und das Wohlergehen Ihres Geschäfts in ganz Bayern gefährden, ist es am besten, mit den Schädlingsexperten von der IHD Schädlingsbekämpfung zusammenzuarbeiten, um vollständige kommerzielle Schädlingsbekämpfungslösungen zu erhalten. Mit hilfe des integrierten Schädlingsbekämpfungssystems (IPM) schützen wir Ihr Unternehmen vor Vögeln, Nagetieren, Bettwanzen, Insekten und vielem mehr. Unsere IHK geprüften Fachleute wissen um den Stress und die Frustration, die Schädlingsbefall verursachen kann. Deshalb sind wir stolz darauf, das ganze Jahr über wirksame kommerzielle Schädlingsbekämpfungsdienste anbieten zu können.

Wir nehmen den Schutz Ihres Betriebes ernst. Wir sind bestrebt, die perfekte Lösung für Ihr spezifisches Schädlingsproblem zu finden. Unsere fleißigen Fachleute haben die Erfahrung, Schädlingsprobleme an der Quelle zu identifizieren und zu beseitigen. Mit der IHD Schädlingsbekämpfung an Ihrer Seite können Sie nichts falsch machen. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf, um Ihr Unternehmen, Ihr Inventar, Ihre Kunden und Ihren Ruf vor Schädlingen zu schützen.

Lebensmittelhygiene: Rechtliche Aspekte

Die grundlegenden hygienischen Anforderungen an das Herstellen, Behandeln und in den Verkehr bringen von Lebensmitteln, sind in der EU Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene und in der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs geregelt. Dazu gehört auch die Verpflichtung, Personal, das mit Primär- und Verarbeitungserzeugnissen umgeht, bezüglich Gesundheitsrisiken und in Fragen der Lebensmittelhygiene zu schulen. Diese Regelungen dienen dem Ziel, die einwandfreie Beschaffenheit von Lebensmitteln von der Herstellung bis zur Abgabe an den Verbraucher sicherzustellen.

Lebensmittelunternehmerinnen und Lebensmittelunternehmen, die in der Primärproduktion tätig sind, haben die allgemeinen Hygienevorschriften (Gute Hygienepraxis) des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 zu erfüllen, die insbesondere den Schutz der Primärerzeugnisse vor Kontaminationen und Schadstoffrückständen sicherstellen sollen.

Für Lebensmittelunternehmerinnen und Lebensmittelunternehmer, die auf Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Lebensmitteln tätig sind, gelten die allgemeinen Hygienevorschriften des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 852/2004, z. B. Anforderungen an Betriebsstätten, Räume, Beförderung, Wasserversorgung, Personalhygiene etc.

Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 

IPM-Entscheidungsfindung

Die Entscheidungsfindung in IPM erfolgt in 6 Schritten:

Fragen, die gestellt werden müssen, bevor Entscheidungen zur Schädlingsbekämpfung getroffen werden:

Welche Schädlinge sind in welcher Anzahl und in welchen Entwicklungsstadien vorhanden? 

IPM ist keine einzelne Schädlingsbekämpfungsmethode, sondern eine Reihe von Bewertungen, Entscheidungen und Kontrollen zur Schädlingsbekämpfung.